Weiterbildung

Eine fundierte, bedarfsorientierte Weiterbildung verhindert Berührungsängste, die eine erfolgreiche Arbeit gefährden und fördert einen sinnvollen Umgang mit digitalen Medien!


Einführung

Die Lehrperson ist und bleibt die zentrale Person im Unterrichtsfeld. Sie benötigt pädagogisch/didaktische und technische Kenntnisse, um digitale Medien sinnstiftend im Unterricht und für diverse andere berufsrelevante Arbeiten einsetzen zu können.

 

Weiterbildung findet auf verschiedenen Ebenen statt:

  • Kantonale Weiterbildung zu Themen wie Schul- und Unterrichtsqualität
  • Schulinterne Weiterbildung, was "organisationales Lernen" im Team bedeutet
  • Individuelle Weiterbildung (ausgehend vom Mitarbeitenden-Gespräch)
  • persönliches, lebenslanges Lernen im formellen und informellen Kontext


Verbindlichkeiten

Der Erziehungsrat hat im Dezember 2017 beschlossen, dass ab Schuljahr 2019/20 in der 5. und 6. Primarklasse das Fach "Medien und Informatik" eingeführt wird mit je einer Wochenlektion. Die Stundentafel wird entsprechend aufgestockt (ERB 2017-76).

  • Die Schulleitungen berücksichtigen die vorhandenen Kompetenzen der Lehrpersonen in der Personalplanung/Personalentwicklung und erstellen zusammen mit den Lehrpersonen eine Weiterbildungsplanung.
  • Jede Lehrperson führt die Selbstevaluation (SE:MI) durch, um allfällige Defizite zu erkennen.
  • Die Schulleitung berücksichtigt die Kompetenzunterschiede zwischen IST und SOLL und auch bei der Definition von Anforderungsprofilen bei der Neuanstellung von Lehrpersonen.
  • Jede LP bildet sich entsprechend ihrer Vorkenntnisse weiter.

Im Januar 2018 hat der Erziehungsrat das Weiterbildungskonzept für "Medien und Informatik" beschlossen (ERB 2018-2) und folgende Bestimmungen erlassen:

a.      grundsätzlich besuchen alle Lehrpersonen Weiterbildungsangebote zur Umsetzung von Aspekten aus dem neuen Modullehrplan Medien und Informatik

b.      alle Lehrpersonen, welche die Unterrichtsberechtigung für Medien und Informatik im Kanton Uri anstreben, müssen die "Nachqualifikation M&I" (NQMI) durchlaufen und ihre Qualifikation mittels eines digitalen Portfolios dokumentieren

c.      die Kursleitung NQMI definiert Kriterien , die zum Erwerb der Lehrbewilligung erfüllt sein müssen und lässt diese vom Erziehungsrat genehmigen

d.      Lehrpersonen, welche die NQMI durchlaufen, erhalten eine kantonale Unterrichtsberechtigung für Medien und Informatik auf der entsprechenden Stufe 

e.      Lehrpersonen können sich nur für die angestammte Stufe nachqualifizieren


Empfehlungen

- persönliches Weiterbildungs Portfolio beiziehen

- Entscheid (persönlich und im Team) über die Nachqualifikation planen

- Lehrpersonen im Zyklus 1 besuchen 1-2 Halbtage, Unterrichtende in der 3./4. Primarklasse besuchen 2-3 Halbtage Weiterbildung, sofern sie sich nicht zu Fachlehrpersonen M&I nachqualifizieren.

- Lehrpersonen der 5./6. Primarklassen und der Oberstufe besuchen 2-5 Haltage Weiterbildung, sofern sie sich nicht zu Fachlehrpersonen M&I nachqualifizieren.

- Für die Nachqualifikation wenden die Primarlehrpersonen ca. 15-20 Halbtage, die Oberstufenlehrpersonen ca. 20-30 Halbtage an Weiterbildung auf.


Offene Fragen

Aus dem Beschluss, dass M&I als Fach auf der 5. und 6. Klasse der Primarschule unterrichtet wird und dem Weiterbildungskonzept ergeben sich folgende Fragen:

  • Welchen Weiterbildungsbedarf haben die Lehrpersonen, die M&I NICHT als Fach unterrichten werden?
  • Welche Primar- und OS-Lehrpersonen werden FachlehrerInnen für M&I und benötigen deshalb eine Nachqualifikation?